Die Grundsätze unserer Arbeit Die Vinzenzgemeinschaft Neuss gemeinnütziger Verein e.V.
1. Grundsatz
Die Bewohnerinnen und Bewohner/ Kundinnen und Kunden werden als Person im Sinne des Leitbildes in ihrer Lebensgeschichte gesehen und geachtet. Ihre Selbstständigkeit und Verantwortlichkeit wird gewahrt und gefördert. An der Gestaltung des Alltags wirken sie entsprechend ihren Möglichkeiten angemessen mit.
2. Grundsatz
Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner/ jeder Kundin und jedem Kunden steht ein privater Lebensbereich für die Entfaltung eines persönlichen Lebensstils zur Verfügung.
3. Grundsatz
Die gesamte Organisation der Einrichtungen gewährleistet, dass gewachsene soziale Bindungen der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner/ Kundinnen und Kunden er-halten bleiben und von ihnen weiter gepflegt werden können.
4. Grundsatz
Die Bewohnerinnen und Bewohner/ Kundinnen und Kunden werden in das Leben des gesellschaftlichen Umfeldes einbezogen und können innerhalb und außerhalb unserer Häuser an Festen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Ihre kreativen Fähigkeiten werden soweit wie möglich gefördert.
5. Grundsatz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Arbeitsbereiche haben durch eine gute Ausbildung die erforderliche Kompetenz für ihre Tätigkeit erworben. Sie kennen das Leitbild des Trägervereins und wirken aktiv an seiner praktischen Umsetzung mit. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich in ihrem Arbeitsgebiet fort und nutzen hierdurch die Gelegenheit zu beruflichem Aufstieg.
6. Grundsatz
In den Einrichtungen der VinzenzGemeinschaft wird ein gutes Arbeitsklima angestrebt. Durch moderne Ausstattung, durch optimale Arbeitsbedingungen, durch eindeutige Aufgaben und klare Zielvorgaben werden die Voraussetzungen für ein effektives Zusammenarbeiten im Team geschaffen.
7. Grundsatz
Die seelische Betreuung nimmt beim Dienst für und an unseren Bewohnerinnen und Bewohnern/ Kundinnen und Kunden einen hohen Rang ein. An ihr sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in jeweils unterschiedlicher Weise beteiligt.
Die VinzenzGemeinschaft trägt darüber hinaus dafür Sorge, dass Geistliche in ihren Einrichtungen tätig sind. Sie sollen die Bewohnerinnen und Bewohner/ Kundinnen und Kunden regelmäßig besuchen, sich ihrer Probleme annehmen und mit ihnen Gottesdienste feiern.
In der letzten Lebensphase sollen die Geistlichen den Sterbenden als Beistand zur Verfügung stehen.
8. Grundsatz
Die Mithilfe von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in unseren Einrichtungen wird ausdrücklich begrüßt. Die Einrichtungsleitung organisiert die Koordinierung ihres Einsatzes.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei ihrem Dienst zu beraten und zu unterstützen.
9. Grundsatz
Die Zusammenarbeit von Trägerverein, Geschäftsleitung, Einrichtungsleitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird stets auf allen Ebenen weiterentwickelt und vertieft.
10. Grundsatz
Der Vorstand der VinzenzGemeinschaft achtet darauf, dass das Leitbild und die Grundsätze umgesetzt werden.
Diese Grundsätze orientieren sich zusätzlich an der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebe-dürftiger Menschen“, ausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit, im Mai 2014.
Neuss, den 01.01.2018
Vinzenzgemeinschaft Neuss gemeinnütziger Verein e. V.